KfW Rückforderung Rückzahlung Förderung Recht

KfW-Förderung zurückzahlen: Wann droht Rückforderung? 2025

Thomas Weber, BAFA-zertifizierter Energieberater

Thomas Weber

BAFA-zertifizierter Energieberater

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KfW Förderung Rückzahlung Rückforderung

Die KfW-Förderung zurückzahlen zu müssen ist der Albtraum vieler Hausbesitzer. Doch wann droht die Rückforderung wirklich? Und wie können Sie sich schützen? Dieser Guide klärt alle wichtigen Fälle.

⚠️ Wichtig vorab:

Eine Rückforderung ist selten, aber kann in bestimmten Fällen drohen. Die häufigsten Gründe sind:

  • Effizienzhaus-Standard nicht erreicht
  • Verkauf innerhalb der Sperrfrist
  • Zweckentfremdung der Immobilie
  • Falsche Angaben im Antrag
  • Maßnahme nicht umgesetzt

Grundsätzliches zur KfW-Rückforderung

Zunächst die gute Nachricht: Die KfW fordert Förderungen nicht routinemäßig zurück. In den meisten Fällen behalten Sie Ihre Förderung dauerhaft.

Aber: Es gibt bestimmte Bedingungen, die Sie einhalten müssen. Verstoßen Sie dagegen, kann die KfW die Förderung zurückfordern – teilweise oder vollständig, ggf. mit Zinsen.

Unterscheidung: Kredit vs. Zuschuss

FörderartWas zurückzahlen?
KfW 261/262 KreditKredit regulär zurückzahlen (wie vereinbart). Tilgungszuschuss kann zurückgefordert werden.
KfW 461 ZuschussGesamter Zuschuss kann zurückgefordert werden.
KfW Förderung Bedingungen Vertrag

Fall 1: Effizienzhaus-Standard nicht erreicht

Das Problem:

Sie haben eine KfW-Effizienzhaus-Förderung (KfW 261 oder 461) beantragt für z.B. Effizienzhaus 55. Nach der Sanierung wird aber nur Effizienzhaus 70 erreicht.

Folge:

  • Die KfW kann die Förderung auf den niedrigeren Standard reduzieren
  • Sie müssen die Differenz zurückzahlen
  • Bei gravierenden Abweichungen: Komplette Rückforderung möglich

Beispiel:

Beantragt: EH 55 mit 20% Tilgungszuschuss (mit iSFP) = 30.000 €
Erreicht: Nur EH 70 = 15% Tilgungszuschuss = 22.500 €
Rückzahlung: 7.500 € + ggf. Zinsen

So vermeiden Sie das:

  • Qualifizierten Energieberater beauftragen
  • Sicherheitspuffer einplanen (bei EH 55 nicht auf Kante nähen)
  • Qualitätssicherung während der Bauphase
  • BnD sorgfältig prüfen vor Einreichung

Fall 2: Verkauf der Immobilie

Das Problem:

Sie verkaufen Ihre Immobilie kurz nach der geförderten Sanierung.

Die Regeln:

FörderartSperrfrist?Rückzahlung bei Verkauf?
KfW 261/461 (Effizienzhaus)Nein, keine Sperrfrist❌ Nein, keine Rückzahlung
KfW 262 (Einzelmaßnahmen)Nein, keine Sperrfrist❌ Nein, keine Rückzahlung
Alte Programme (vor 2021)Teils 5-10 Jahre⚠️ Ggf. ja (Einzelfallprüfung)

Gute Nachricht:

Bei den aktuellen KfW-Programmen (seit 2021) gibt es keine Sperrfrist mehr für den Verkauf! Sie können Ihre Immobilie jederzeit verkaufen, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen.

✅ Verkauf ist erlaubt!

Sie dürfen Ihre geförderte Immobilie jederzeit verkaufen. Die KfW-Förderung (Tilgungszuschuss oder Zuschuss) muss nicht zurückgezahlt werden. Der restliche Kredit (bei KfW 261/262) läuft aber weiter oder muss abgelöst werden.

Wichtig beim Verkauf:

  • KfW-Kredit ablösen: Sie müssen den Restkredit (bei KfW 261/262) entweder auf den Käufer übertragen oder aus dem Verkaufserlös ablösen
  • Vorfälligkeitsentschädigung? Nein! KfW-Kredite können jederzeit kostenfrei sonderggetilgt werden
  • Tilgungszuschuss bleibt: Der bereits erhaltene Tilgungszuschuss wird nicht zurückgefordert

Fall 3: Zweckentfremdung

Das Problem:

Sie haben Förderung für ein Wohngebäude erhalten, wandeln es aber in Gewerbe um.

Beispiele für Zweckentfremdung:

  • Wohnhaus wird zu Bürogebäude
  • Wohnhaus wird zu Hotel/Pension
  • Wohnhaus wird zu Lagerhalle

Folge:

Die KfW kann die Förderung teilweise oder vollständig zurückfordern, da die Voraussetzung "Wohngebäude" nicht mehr erfüllt ist.

Erlaubt ist:

  • ✅ Eigennutzung → Vermietung (beides Wohnen)
  • ✅ Vermietung → Eigennutzung (beides Wohnen)
  • ✅ Home-Office im geförderten Wohnhaus
  • ✅ Ferienvermietung (bleibt Wohnen)
Wohngebäude Zweckentfremdung Nutzung

Fall 4: Falsche Angaben im Antrag

Das Problem:

Sie haben im KfW-Antrag falsche oder unvollständige Angaben gemacht.

Beispiele:

  • Falsches Baujahr angegeben (Gebäude zu neu für Förderung)
  • Wohnfläche übertrieben, um mehr Förderung zu bekommen
  • Maßnahmen als "noch nicht begonnen" angegeben, obwohl schon beauftragt
  • Kosten künstlich erhöht

Folge:

  • Bei versehentlichen Fehlern: Korrektur, ggf. angepasste Förderung
  • Bei vorsätzlich falschen Angaben: Vollständige Rückforderung + ggf. strafrechtliche Konsequenzen (Subventionsbetrug!)

So vermeiden Sie das:

  • ✅ Alle Angaben sorgfältig prüfen
  • ✅ Nur korrekte Unterlagen einreichen
  • ✅ Bei Unsicherheit: Energieberater oder Bank fragen
  • ✅ Fehler sofort melden und korrigieren

Fall 5: Maßnahme nicht oder falsch umgesetzt

Das Problem:

Die geförderte Maßnahme wurde nicht wie beantragt durchgeführt.

Beispiele:

  • Förderung beantragt, aber nie umgesetzt
  • Andere Maßnahmen durchgeführt als beantragt
  • Technische Anforderungen nicht eingehalten (z.B. U-Wert zu hoch)
  • Keine Energieberater-Begleitung, obwohl verpflichtend

Folge:

  • Förderung wird nicht ausgezahlt (bei Verwendungsnachweis)
  • Bereits ausgezahlte Beträge müssen zurückgezahlt werden
  • Ggf. Zinsen

So vermeiden Sie das:

  • ✅ Genau nach BzA (Bestätigung zum Antrag) umsetzen
  • ✅ Änderungen vorher mit Energieberater und KfW absprechen
  • ✅ Technische Anforderungen einhalten
  • ✅ Energieberater-Baubegleitung nutzen

Fall 6: Frist überschritten

Das Problem:

Sie haben die Durchführungsfrist (meist 36 Monate) überschritten und keinen Verwendungsnachweis eingereicht.

Folge:

  • Bei KfW 461 Zuschuss: Förderung verfällt, keine Auszahlung
  • Bei KfW 261 Kredit: Tilgungszuschuss verfällt
  • Verlängerung ist möglich, muss aber rechtzeitig beantragt werden

So vermeiden Sie das:

  • ✅ Fristen im Blick behalten (Zusage prüfen!)
  • ✅ Puffer einplanen (nicht auf den letzten Drücker)
  • ✅ Bei Verzögerung: Rechtzeitig Verlängerung beantragen
  • ✅ Verwendungsnachweis zügig nach Fertigstellung einreichen

⏰ Typische Fristen:

Durchführungsfrist: 36 Monate ab Zusage
BzA-Gültigkeit: 6 Monate (Antrag muss in dieser Zeit gestellt werden)
Verwendungsnachweis: Innerhalb der Durchführungsfrist einreichen

Fristen Termine KfW Förderung

Fall 7: Nutzungsänderung (Eigennutzung ↔ Vermietung)

Die Frage:

Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich meine selbstgenutzte Immobilie vermiete (oder umgekehrt)?

Antwort: Nein!

Sowohl Eigennutzung als auch Vermietung sind Wohnen. Ein Wechsel zwischen diesen beiden Nutzungsarten führt nicht zur Rückforderung.

ÄnderungRückforderung?
Eigennutzung → Vermietung❌ Nein
Vermietung → Eigennutzung❌ Nein
Wohnen → Gewerbe✅ Ja, möglich
Wohnen → Leerstand (dauerhaft)⚠️ Ggf. ja (bei vorsätzlich)

Fall 8: Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit

Das Problem:

Sie geraten in finanzielle Schwierigkeiten und können den KfW-Kredit nicht mehr bedienen.

Regelung:

  • Kredit: Normale Kreditregeln – Ratenzahlung muss weiterlaufen, sonst Verwertung der Sicherheiten
  • Tilgungszuschuss/Zuschuss: Bereits erhaltene Zuschüsse müssen normalerweise nicht zurückgezahlt werden, auch bei Insolvenz
  • Ausnahme: Bei vorsätzlicher Täuschung oder Insolvenz-Anfechtung (innerhalb von 10 Jahren)

Fall 9: Gebäude wird zerstört

Das Problem:

Das geförderte Gebäude brennt ab, wird abgerissen oder durch Naturkatastrophe zerstört.

Regelung:

  • Tilgungszuschuss/Zuschuss: Muss nicht zurückgezahlt werden
  • Kredit: Läuft weiter (Absicherung über Gebäudeversicherung empfohlen!)
  • Abriss: Bei selbst veranlasstem Abriss kurz nach Förderung könnte die KfW kritisch prüfen

Wie läuft eine Rückforderung ab?

Falls die KfW eine Rückforderung prüft:

Ablauf:

  1. Aufforderung zur Stellungnahme: KfW bittet Sie um Erklärung
  2. Prüfung: KfW prüft den Fall intern
  3. Rückforderungsbescheid: Bei begründetem Fall fordert KfW Betrag X zurück
  4. Zahlungsfrist: Meist 4-6 Wochen
  5. Widerspruch möglich: Sie können Widerspruch einlegen (Begründung wichtig!)
  6. Ggf. Rechtsweg: Bei Ablehnung des Widerspruchs

Rückforderungssumme:

  • Bei Zuschuss (KfW 461): Gesamter Zuschuss
  • Bei Kredit (KfW 261): Tilgungszuschuss
  • Ggf. zusätzlich Zinsen (ab Auszahlung)

💰 Beispiel Rückforderung:

Zuschuss erhalten: 30.000 € (2023)
Rückforderung festgestellt: 2025
Rückzahlung: 30.000 € + Zinsen (ca. 3-4% p.a. für 2 Jahre) = ca. 32.000 €

KfW Rückforderung Bescheid Widerspruch

So schützen Sie sich vor Rückforderungen

1. Professionelle Planung

  • BAFA-zertifizierten Energieberater beauftragen
  • Sanierung nach BzA durchführen
  • Sicherheitspuffer bei Effizienzhaus-Standards einplanen

2. Sorgfältige Antragstellung

  • Alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig
  • Unterlagen prüfen lassen
  • Bei Unsicherheit: Rückfragen bei KfW oder Bank

3. Qualitätssicherung während Umsetzung

  • Energieberater-Baubegleitung nutzen
  • Zwischenkontrollen durchführen
  • Technische Anforderungen laufend prüfen

4. Fristen einhalten

  • Durchführungsfrist im Blick behalten
  • Verwendungsnachweis zügig einreichen
  • Bei Verzögerung: Rechtzeitig Verlängerung beantragen

5. Dokumentation

  • Alle Unterlagen aufbewahren (mind. 10 Jahre)
  • Rechnungen, Zahlungsnachweise, Fotos
  • BzA und BnD sicher archivieren

Häufige Fragen zur Rückforderung

Wie oft kommt es zu Rückforderungen?

Sehr selten. Die große Mehrheit der Förderungen läuft problemlos. Rückforderungen betreffen meist Fälle mit nicht erreichten Standards oder vorsätzlichen Falschangaben.

Kann ich gegen eine Rückforderung Widerspruch einlegen?

Ja. Sie haben das Recht auf Widerspruch. Dieser sollte gut begründet sein (z.B. "Abweichung lag im Toleranzbereich", "Unverschuldete Verzögerung"). Ein Anwalt für Verwaltungsrecht kann helfen.

Was passiert, wenn ich die Rückforderung nicht zahlen kann?

Die KfW kann:

  • Ratenzahlung vereinbaren
  • Zwangsvollstreckung einleiten
  • Grundschuld verwerten (falls eingetragen)

Muss ich die BAFA-Förderung auch zurückzahlen?

BAFA hat eigene Regeln. Ähnliche Gründe (falsche Angaben, nicht umgesetzt, Standards nicht erreicht) können auch bei BAFA zur Rückforderung führen.

Sichere Förderung ohne Risiko!

Unsere BAFA-zertifizierten Energieberater begleiten Ihre Sanierung professionell – damit Standards eingehalten werden und Ihre Förderung sicher ist!

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Checkliste: Rückforderung vermeiden

  • ☐ BAFA-zertifizierten Energieberater beauftragen
  • ☐ Antrag sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen
  • ☐ BzA genau befolgen bei Umsetzung
  • ☐ Sicherheitspuffer bei Effizienzhaus-Standards einplanen
  • ☐ Energieberater-Baubegleitung nutzen
  • ☐ Technische Anforderungen laufend prüfen
  • ☐ Fristen im Blick behalten (36 Monate Durchführung)
  • ☐ Bei Änderungen: Vorher mit Energieberater/KfW klären
  • ☐ BnD vor Einreichung sorgfältig prüfen
  • ☐ Verwendungsnachweis vollständig und fristgerecht einreichen
  • ☐ Alle Unterlagen 10 Jahre aufbewahren
  • ☐ Bei Unsicherheit: Fachliche Beratung einholen

Fazit: Rückforderung ist vermeidbar

Die Rückforderung der KfW-Förderung ist ein seltenes, aber ernstes Risiko:

  • Häufigster Grund: Effizienzhaus-Standard nicht erreicht
  • Verkauf: Kein Problem – keine Rückforderung bei aktuellen Programmen!
  • Vermietung/Eigennutzung: Beides OK, kein Problem
  • Zweckentfremdung: Wohnen → Gewerbe problematisch
  • Falsche Angaben: Können zu Rückforderung führen
  • Vermeidbar: Mit professioneller Planung und Umsetzung

Mit einem guten Energieberater, sorgfältiger Umsetzung und Einhaltung der Bedingungen ist Ihre Förderung sicher. Die allermeisten Förderungen laufen problemlos – lassen Sie sich also nicht abschrecken!

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtliche Regelungen können sich ändern. Stand der Informationen: Januar 2025. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

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